Jedes fünfte Unternehmen kann Stellen nicht besetzen
Rhein-Sieg-Kreis/Bonn- Eine aktuelle Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg bei 26o Unternehmer ergab, dass fast jedes fünfte Unternehmen offene
Stellen ( 22,2 Prozent) auf lange Sicht hin gesehen, nicht besetzen kann.
Grund hierfür ist das keine passende Arbeitskräfte zu finden sind.
Gesucht werden so nach Angaben der IHK, besonders Fachwirte/Meister (36,8 Prozent) Arbeitskräfte mit einem dualen Berufsabschluss
sowie Fachkräfte mit (Fach) Hochschulabschluss. Nach Aussagen des Geschäftsführers für Berufsbildung und Fachkräftesicherung Jürgen
Hindenberg, benötige man dringend in der Dienstleitungsregion hoch qualifizierte Fachkräfte ,die leider in vielen Branchen nur schwer zu
finden seien.
Damit man diesem negativen Trend etwas entgegen steuern kann, wollen 48,3 Prozent der Unternehmer mehr ausbilden und 45,5 Prozent
erheblich verstärkt in die Weiterbildung entwickeln und investieren.
Hierzu gehört auch eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, die Vereinbarung von Familien und Beruf sowie die Beschäftigung von älteren
Mitarbeiter( jeweils 26,5 Prozent).
Hindenberg betonte hierzu, dass die IHK Bonn/Rhein-Sieg neben ihren Initiativen zur Stärkung der dualen Ausbildung auch in Zukunft auf weitere
Informationen und Hilfen im Bereich Fachkräftesicherung zählt.
Mit dem Projekt „Relaunch your Career“ wolle man verstärkt um neue Zielgruppen werben. So sollen Studienabbrecher die Chance
erhalten ab dem 1.Februar 2015 in eine verkürzte Ausbildung einzutreten.
Viele Firmen beklagen in diesem Zusammenhang auch die unzureichende
Sprachkenntnis bei der Einstellung von Fachkräften(26,1 Prozent) und die damit verbundene schwierige Bewertung von Qualifikationen der Bewerber.
Mit dem Berufsqualifikationsfestellungsgesetz (BQFG) seit dem 1.April 2012 in Kraft, erhalten Qualifizierte aus dem Ausland die
Möglichkeit auf eine Anerkennung ihrer Ausbildung oder Qualifizierung.
So ergeben sich neue berufliche Chancen für jeden Einzelnen wobei dann Unternehmen auch auf qualifizierte Mitarbeiter zurückgreifen können, so
die Vorstellung der IHK. Durch das BQFG gebe es einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen
Berufsqualifikation im Vergleich zu einem deutschen Berufsabschluss.
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